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[Konzeptauswahlverfahren] Förderung eines Modellprojektes zur Prävention von Islamismus

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport beabsichtigt, im Rahmen einer Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, am Demokratiezentrum bzw. an der Landeskoordinierungsstelle des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ein Modellprojekt zur Prävention von Islamismus zu fördern.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Ergebnisse des aktuellen Thüringen-Monitors, mit hohen Zustimmungswerten zu islamfeindlichen Einstellungsmustern, und gleichzeitig vereinzelt aufgetretener Beispiele einer Hinwendung zu einem gewaltorientierten Islamismus, soll ein landesweit verfügbares, mobiles Informations- und Fortbildungsangebot für Multiplikator/innen und die Etablierung einer Empowermentstruktur für muslimische Jugendliche gefördert werden.

Aufgaben der Anlaufstelle sind:

  • Bereitstellung eines Bildungsangebotes zur Radikalisierungsprävention für Zugewanderte, insbesondere Geflüchtete
  • Bereitstellung eines Fortbildungs- und Coachingangebotes zur Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit für Multiplikator/innen
  • Aufbau eines Kommunikationsnetzwerkes mit den Thüringer Moscheegemeinden
  • Etablierung einer Empowermentstruktur für muslimische Jugendliche
  • Bereitstellung eines Interventionsangebotes bei einer vermuteten oder tatsächlichen Hinwendung zum gewaltorientierten Islamismus

 Auf Basis der Leitlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ kann das Angebot mit bis zu 163.000 € pro Jahr gefördert werden. Bei einem geplanten Beginn des Projektes zum 1. September 2017 ist eine Förderung von bis zu 55.000 € bis zum Jahresende 2017 möglich.

Die Laufzeit des Projektes endet zunächst am 31. Dezember 2017 und soll – vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel des Bundes und des Landes – jeweils jährlich bis maximal zum 31. Dezember 2019 verlängert werden.

Anträge auf Förderung der o.g. Maßnahme reichen Sie bitte unter Verwendung des in der Anlage befindlichen Formblatts des Bundes ein.

Bei der Entscheidung über die Förderung werden seitens des TMBJS folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • fachliche Eignung und Erfahrungen des Trägers,
  • fachliche Beurteilung des eingereichten Konzeptes,
  • Wirtschaftlichkeit des Angebotes

Bitte reichen Sie Ihre Konzeptvorschläge formgebunden und rechtsverbindlich unterschrieben bis zum 26. Juli 2017 im

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 42 – Jugendpolitik
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

ein.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Zachow, per Mail unter Anja.Zachow@tmbjs.thueringen.de oder telefonisch unter 0361 57 3411 422 gern zur Verfügung.