Landesweite Präventionsprojekte

Präventionsprojekte

Projektanträge können jeweils bis zum 1. Oktober eines Jahres für das Folgejahr sowie bis 1. Mai des laufenden Jahres für die 2. Jahreshälfte gestellt werden. Der Pro­grammbeirat berät anschließend über die Projekte des Folgejahres bzw. für die 2. Jahreshälfte und gibt eine Empfehlung ab. Über die Vergabe entscheidet das zuständige Ministerium.

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Bei der Beurteilung von Anträgen für Landespräventionsprojekte im Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit werden v.a. folgende Aspekte von der Regiestelle und den Gremien berücksichtigt.

Bitte prüfen Sie Ihren Antrag vor dem Einreichen selbst hinsichtlich der Bedarfe, Ziele, Zielgruppen, Zielerreichung, Inhalte, Methoden und Ressourcen.

1. Ist der Bedarf für den Projektvorschlag treffend und nachvollziehbar beschrieben?
2. Knüpft der Projektvorschlag in der Gesamtheit an die im Landesprogramm beschriebenen Ziele an?
3. Sind die Ziele des Projekts für die Projektidee angemessen?
4. Ist die Zielerreichung messbar? Mit welchen Indikatoren wird die Zielerreichung gemessen?
5. Wie wird im Projekt die Zielerreichung reflektiert (z.B. durch Selbstevaluation, Reflexions- oder Dokumentationsmethoden)?
6. Beschreibt das Konzept nachvollziehbar, wie die Zielgruppen des Angebots erreicht werden sollen?
7. Sind die Inhalte und Methoden projekt- und zielgruppenorientiert?
8. Beschreibt das Konzept angemessene Ressourcen für das geplante Vorhaben?