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Interessenbekundungsverfahren für eine Anlaufstelle in den Themenfeldern Islamismus und Islamfeindlichkeit in Thüringen

Das Thüringer Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport beabsichtigt, im Rahmen einer Förderung durch das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und das Thüringer Landesprogramm für
Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit eine Anlaufstelle in den Themenfeldern Islamismus und Islamfeindlichkeit zu
fördern.

Aufgaben der Anlaufstelle sind:

  • Bereitstellung eines Informations-
    und Fortbildungsangebotes zur Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit für
    Multiplikator/innen (Akteure des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffengeit,
    Lehrer/innen, Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe, speziell auch
    Mitarbeiter/innen in Kindertagesstätten und lokalen Verwaltungen und
    zivilgesellschaftlichen Organisationen)
  • Bereitstellung eines
    Erstberatungsangebotes für Eltern und Angehörige bei einer vermuteten oder
    tatsächlichen Hinwendung zum gewaltorientierten Islamismus im Familienkreis
  • Bereitstellung eines Bildungsangebotes
    zur Radikalisierungsprävention und eines Interventionsangebotes bei einer
    vermuteten oder tatsächlichen Hinwendung zum gewaltorientierten Islamismus

Auf Basis der Leitlinien des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ kann das Angebot mit bis zu 180.000 € pro
Jahr gefördert werden.

Die Gesamtlaufzeit des Projekts
endet am 31.12.2024, der Bewilligungszeitraum des Projektes startet am 1.1.2020
und endet zunächst am 31. Dezember 2020. Eine jährliche Neubewilligung bis
maximal zum 31. Dezember 2024 ist vorgesehen.

Anträge auf Förderung der o.g.
Maßnahme reichen Sie bitte formlos unter Darstellung folgender Punkte ein:

  • Beschreibung des Trägers und seiner
    institutionellen und organisatorischen Struktur
  • Referenzen der bisherigen Arbeit im
    Themenfeld
  • ausführliche konzeptionelle
    Beschreibung der Umsetzung der oben beschriebenen Aufgaben
  • Beschreibung der methodischen Ansätze
  • Gender- und Diversity Mainstreaming
    und Inklusion
  • Maßnahmen der Qualitätssicherung (u.
    a. Dokumentation und Selbstevaluation)
  • Maßnahmen zur Zielgruppenerreichung
    und zur Öffentlichkeitsarbeit für das Angebot
  • detaillierter Kostenplan

Bei der Entscheidung über die
Förderung werden seitens des TMBJS folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • fachliche Eignung und Erfahrungen
    des Trägers,
  • fachliche Beurteilung des
    eingereichten Konzeptes,
  • Wirtschaftlichkeit des Angebotes

Bitte reichen Sie Ihre
Konzeptvorschläge rechtsverbindlich unterschrieben bis zum 31. Oktober
2019 im

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 42 – Jugendpolitik
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

ein.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Mario Förster
(mario.foerster@tmbjs.thueringen.de oder telefonisch unter 0361 573411-882)
gern zur Verfügung.