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Interessenbekundungsverfahren für eine Anlaufstelle in den Themenfeldern Islamismus und Islamfeindlichkeit in Thüringen
Das Thüringer Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport beabsichtigt, im Rahmen einer Förderung durch das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und das Thüringer Landesprogramm für
Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit eine Anlaufstelle in den Themenfeldern Islamismus und Islamfeindlichkeit zu
fördern.
Aufgaben der Anlaufstelle sind:
- Bereitstellung eines Informations-
und Fortbildungsangebotes zur Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit für
Multiplikator/innen (Akteure des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffengeit,
Lehrer/innen, Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe, speziell auch
Mitarbeiter/innen in Kindertagesstätten und lokalen Verwaltungen und
zivilgesellschaftlichen Organisationen) - Bereitstellung eines
Erstberatungsangebotes für Eltern und Angehörige bei einer vermuteten oder
tatsächlichen Hinwendung zum gewaltorientierten Islamismus im Familienkreis - Bereitstellung eines Bildungsangebotes
zur Radikalisierungsprävention und eines Interventionsangebotes bei einer
vermuteten oder tatsächlichen Hinwendung zum gewaltorientierten Islamismus
Auf Basis der Leitlinien des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ kann das Angebot mit bis zu 180.000 € pro
Jahr gefördert werden.
Die Gesamtlaufzeit des Projekts
endet am 31.12.2024, der Bewilligungszeitraum des Projektes startet am 1.1.2020
und endet zunächst am 31. Dezember 2020. Eine jährliche Neubewilligung bis
maximal zum 31. Dezember 2024 ist vorgesehen.
Anträge auf Förderung der o.g.
Maßnahme reichen Sie bitte formlos unter Darstellung folgender Punkte ein:
- Beschreibung des Trägers und seiner
institutionellen und organisatorischen Struktur - Referenzen der bisherigen Arbeit im
Themenfeld - ausführliche konzeptionelle
Beschreibung der Umsetzung der oben beschriebenen Aufgaben - Beschreibung der methodischen Ansätze
- Gender- und Diversity Mainstreaming
und Inklusion - Maßnahmen der Qualitätssicherung (u.
a. Dokumentation und Selbstevaluation) - Maßnahmen zur Zielgruppenerreichung
und zur Öffentlichkeitsarbeit für das Angebot - detaillierter Kostenplan
Bei der Entscheidung über die
Förderung werden seitens des TMBJS folgende Kriterien zugrunde gelegt:
- fachliche Eignung und Erfahrungen
des Trägers, - fachliche Beurteilung des
eingereichten Konzeptes, - Wirtschaftlichkeit des Angebotes
Bitte reichen Sie Ihre
Konzeptvorschläge rechtsverbindlich unterschrieben bis zum 31. Oktober
2019 im
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 42 – Jugendpolitik
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
ein.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Mario Förster
(mario.foerster@tmbjs.thueringen.de oder telefonisch unter 0361 573411-882)
gern zur Verfügung.