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Bekanntmachung zum Fortbildungsprogramm
Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) für die nicht-exklusive Ausreichung von Fördermitteln im Bereich der Umsetzung von Qualifizierungsangeboten für spezifische Zielgruppen im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit in 2025.
1 Rechtsgrundlagen
Das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wurde im Jahr 2010 als zentrale Strategie der Landesregierung zur Bündelung aller Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen politischen Kultur beschlossen.
Die Auseinandersetzung mit Demokratiefeindlichkeit und Intoleranz erfordert Wissen und Kompetenzen. Die Landesregierung fördert im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ein bedarfsgerechtes, thematisch und methodisch breit aufgestelltes Bildungsangebot für jeweils spezifische Zielgruppen. Das Fortbildungsprogramm ist dementsprechend ein konstitutiver Bestandteil des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit und wird seit September 2013 umgesetzt.
Rechtliche Grundlage ist die Thüringer Landeshaushaltsordnung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 282), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2023 (GVBl. S. 380).
Die Finanzierung aller Leistungen unterliegt dem Haushaltsvorbehalt.
2 Bereiche der Förderung
Das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sieht in Kapitel 4.8 die Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsangeboten für spezifische Zielgruppen vor. Zur Umsetzung dieses Auftrags werden potentielle Anbieter gebeten, ihr Interesse einer Beteiligung an dieser Umsetzung zu bekunden. Als Orientierungsrahmen für die Qualifizierungsangebote steht eine ausführliche Fortbildungsmatrix auf der Webseite des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit zum Download zur Verfügung, die Angaben zu Qualifizierungs- und Fortbildungsbereichen und Zielgruppen enthält. Innerhalb der Qualifizierungsbereiche sollen für die jeweiligen Zielgruppen Bildungsbausteine umgesetzt werden.
Geplant ist folgende Maßnahme:
Durchführung eintägiger Fortbildungsveranstaltungen für die folgenden Zielgruppen, wenn diese nicht durch andere Fortbildungsangebote abgedeckt werden können:
- Lehrerinnen und Lehrer
- Mitarbeitende der Polizei
- Mitarbeitende in Verwaltungen
- Mitarbeitende der Justiz
- Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen
- Mitarbeitende in Beratungsdiensten
- Mitarbeitende der Jugendhilfe
- Ehren- und Hauptamtliche in Vereinen
- Mitarbeitende in der Pflege
Eine Doppelförderung für den gleichen Fördergegenstand ist ausgeschlossen.
3 Instrumente der Förderung
Durchführung eintägiger Fortbildungen im Umfang von sechs Zeitstunden.
Die angebotenen Leistungen sind als Präsenzveranstaltungen oder Digitalveranstaltungen auszurichten.
4 Ablauf der Förderung
Grundlage für die Durchführung eines Fortbildungsangebotes durch Dritte ist die fachliche Eignung des Anbieters. Dieses muss er glaubhaft gemäß der unter 5. aufgeführten Verfahren nachweisen können.
5 Verfahren bei der Kooperation mit Dritten
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Angeboten Dritter ist die Teilnahme des Fremdanbieters an einem Interessenbekundungsverfahren sowie dessen Aufnahme in eine Übersichtsliste durch das TMSGAF nach Prüfung der fachlichen Eignung. Dieses Interessenbekundungsverfahren bereitet die Abgabe eines Angebots zum Abschluss von Rahmenfinanzierungsvereinbarungen mit dem TMSGAF vor.
Die Interessenbekundung muss folgende Angaben enthalten:
- Darstellung des Trägers, insbesondere seine Erfahrungen und Referenzen im Bereich der Themen und Zielgruppen der Fortbildungsmatrix
- Darstellung eventuell bereits bestehender Kooperationen mit den Zielgruppen
- Umsetzung von Gender-, Diversity-Mainstreaming und Inklusion im Bildungskonzept
- Für die tatsächlichen Dozenten der Bildungsbausteine werden einschlägige Hochschulabschlüsse vorausgesetzt
- Beschreibung der Bausteine, die umgesetzt werden sollen und Darstellung des methodischen Repertoires des Trägers in Bezug auf das Bildungsangebot (Umfang des Konzepts maximal 10 DIN A4-Seiten)
Die eingegangenen Interessenbekundungen werden im dafür zuständigen Fachreferat des TMSGAF auf ihre Vollständigkeit und Eignung hin geprüft.
Ein Anbieter kann mehrere Angebote unterbreiten.
Sollten die im Interessenbekundungsverfahren angegebenen Qualitätskriterien nicht eingehalten werden, wird der Anbieter von der Liste entfernt.
Der Abschluss von Verträgen, die haushaltsmäßige Buchung der Zahlungen und die Prüfung der Umsetzung obliegt dem Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Die Finanzierung aller Leistungen unterliegt dem Haushaltsvorbehalt.
5.1 Weiteres Vorgehen bei vorliegendem Bedarf zur Durchführung einer Fortbildung
Bei vorliegendem Bedarf der bei Punkt 2 genannten Zielgruppen zur Durchführung einer Fortbildung, kann der Anbieter eines Angebotes einen dafür vereinbarten Festbetrag abrechnen. Dieser Festbetrag gilt in gleicher Höhe für alle zugelassenen Anbieter des Fortbildungsprogramms. Hierfür muss der Anbieter das Interessenbekundungsverfahren durchlaufen haben und auf der Internetseite des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit gelistet sein.
Anhand der auf der Webseite des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit veröffentlichten Anbieterübersicht können die Abnehmer einen möglichen Anbieter auswählen und sich für einen Bildungsbaustein anmelden.
Alle Angebote sind „Abrufangebote“, so dass Termin, Ort und Art der Durchführung vom jeweiligen Anbieter mit dem Abnehmer direkt vereinbart werden. Nach erfolgter Vereinbarung sind Termin, Ort und Art der Durchführung dem Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie durch den Anbieter mitzuteilen.
Die Anmeldung der Abnehmer soll in der Regel als Gruppe erfolgen. Für die Durchführung ist üblicherweise eine Mindestanzahl von 12 Teilnehmerplätzen vorgesehen. Bei größeren Gruppen, die das Angebot nutzen wollen, ist in Absprache mit dem jeweiligen Fortbildungsträger eine Aufteilung der Gruppe nach Genehmigung durch das TMSGAF möglich. Eine Unterschreitung der Mindestanzahl ist nach Genehmigung durch das TMSGAF möglich.
5.2 Nachweispflichten
Am Ende jeder Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung. Der Anbieter führt eine Teilnehmendenliste und übermittelt diese dem zuständigen Referat im TMSGAF.
5.3 Vergütung, Abrechnung
Es werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen des Anbieters vergütet.
Der Anbieter erhält einen vorab vereinbarten Festbetrag für die Durchführung des Fortbildungsangebotes, mit dem alle Aufwendungen des Anbieters abgegolten sind. Es erfolgt keine zusätzliche Übernahme von Nebenkosten oder Nutzungsgebühren. Es ist möglich, dass der Anbieter auch nur erbrachte Teilleistungen abrechnet. Die Abrechnung erfolgt spätestens einen Monat nach Durchführung der Maßnahme.
5.4 Auszahlung
Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung im TMSGAF wird dem Anbieter der vertraglich vereinbarte Betrag erstattet. Soweit die Leistung durch den Anbieter unverschuldet nicht vollständig erbracht werden konnte, wird anstelle des Festbetrags die erbrachte Teilleistung erstattet.
6 Erfolgskontrolle
Jede Durchführung eines Bildungsbausteins wird einzeln evaluiert.
Die Anbieter sind verpflichtet, mit der Evaluation des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit zusammenzuarbeiten.
7 Datenschutzbestimmungen
Die zur Umsetzung der Fortbildungsmaßnahme erhobenen Daten werden elektronisch gespeichert.
8 In-Kraft- und Außer-Kraft-Treten
Diese Bekanntmachung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung zum 12. Mai 2025 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Bitte reichen Sie Ihre Interessenbekundungen im
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Referat 64 Demokratieförderung
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
ein.
Download:
Fortbildungsmatrix des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit
Bei Fragen können Sie sich per E-Mail an folgende Adresse wenden:
fortbildung@denkbunt-thueringen.de
oder telefonisch an 0361 / 57 381 1643.
Weitere Informationen zum Fortbildungsprogramm finden sich hier:
https://denkbunt-thueringen.de/fortbildung/