Landesweite Präventionsprojekte
Präventionsprojekte
Projektanträge können jeweils bis zum 1. Oktober eines Jahres für das Folgejahr sowie bis 1. Mai des laufenden Jahres für die 2. Jahreshälfte gestellt werden. Der Programmbeirat berät anschließend über die Projekte des Folgejahres bzw. für die 2. Jahreshälfte und gibt eine Empfehlung ab. Über die Vergabe entscheidet das zuständige Ministerium.