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Interessenbekundungsverfahren – Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe

Der Freistaat Thüringen führt ein Interessenbekundungsverfahren für die Ausreichung von Fördermitteln für Maßnahmen im Themenfeld Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch.

Nähere Informationen, Voraussetzungen und Fristen befinden sich auf der Internetseite des Thüringer Oberlandesgerichts.