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Förderaufruf „Zusammenhalt durch Teilhabe“
Im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ ist seit heute die Antragstellung für die Programmsäule 3 „Miteinander reden – Gemeinsam gestalten“ möglich. Alle notwendigen Unterlagen sind auf der Website www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de veröffentlicht.
Die wichtigsten Eckdaten:
Ziel dieser Ausschreibung ist die Förderung von Projekten, die vor Ort innovative und nachhaltige Dialog-, Begegnungs- und Praxisformate entwickeln und umsetzen. Modellhaft sollen der demokratische Austausch, ein soziales Miteinander sowie die Begegnung zwischen unterschiedlichen Gruppen und Milieus (z.B. aufgrund von Herkunft, Generationen, Lebensentwürfen und Weltanschauungen) im gesamten Bundesgebiet unterstützt werden.
Bewerben können sich rechtsfähige, gemeinnützige lokale oder regionale Vereine, Initiativen und Kommunen. Antragsberechtigt sind zudem rechtsfähige, gemeinnützige überregional agierende Organisationen, also beispielsweise bundesweit tätige Bildungsträger, landesweite Dachorganisationen oder Landes- und Regionalverbände.
Max. Förderzeitraum: 01.04.2027-31.12.2028
Mindestfördersumme: insgesamt 400.000 Euro
Kofinanzierung: Mindestens 10%. Ausnahmen sind bei stichhaltiger Begründung möglich.
Antragsfrist: 02. Oktober 2026
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