Weitere Fördermöglichkeiten
Das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ist ein Programm der gesamten Landesregierung Thüringens. Anträge zur Förderung von Maßnahmen und Projekten im Rahmen des Landesprogramms können in der Staatskanzlei und in jedem Thüringer Ministerium gestellt werden. Je nach Fördergegenstand sind Anträge an das jeweilige Fachministerium zu stellen.
Für Anträge an das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie gibt es eine Förderrichtlinie zur Finanzierung von:
- Lokalen Partnerschaften für Demokratie
- Partnerschaften für Demokratie werden aus Bundes- und Landesmitteln finanziert. Projektanträge können durch das federführende Amt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt bis zum 30. November eines Jahres für das Folgejahr über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gestellt werden.
- Ko-Finanzierung von Bundesprojekten
- Dabei handelt es sich um Projekte, die aus Mitteln der Bundesprogramme „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ gefördert werden. Die Ko-Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Projektanträge sind bei dem jeweiligen Bundesprogramm einzureichen.
Darüber hinaus können Gedenkstättenfahrten sowie außerunterrichtlichen Vorhaben am Lernort Schule im Rahmen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) gefördert werden.
Maßnahmen und Projekte zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund können über das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz unterstützt werden: Projektförderung der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge des Freistaats Thüringen
Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt
Mit dem Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt legt der Freistaat Thüringen erstmals ein umfassendes Konzept mit konkreten Maßnahmen zur Förderung von Akzeptanz und Vielfalt in Bezug auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidente und Intergeschlechtliche sowie queere Personen (LSBTIQ*) vor.
Förderung von ehreanamtlichem Engagement
Gemeinnütziges Engagement und Ehrenamt kann im Rahmen der Ehrenamtsförderung bei der Thüringer Staatskanzlei gefördert werden.